Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben dem Eigentümer vorbehalten. Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden.
Ist ein von uns angebotenes Objekt dem Interessenten bereits bekannt, so ersuchen wir ihn, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
Unsere Provisionsforderung entsteht, sobald auf Grund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Darauf gründet sich die zusätzliche Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen.
Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn
- der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen,
- der angestrebte wirtschaftliche Erfolg in anderer Rechtsform (Erbrecht statt Kauf) oder durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird,
- in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen,
- ein Dritter unser Angebot auf Grund unerlaubter Weitergabe nutzt.
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag auf Grund auflösender Bedingungen erlischt.
Erfüllungsort und bei Aufträgen von Kaufleuten auch Gerichtsstand, ist Berlin.